Dez 20 2008

Mindestbeckengröße

Verüffentlicht in der Kategorie Allgemeines

flickr.com / ruark

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Ein immer wieder kehrendes Thema in diversen Foren ist die Mindestbeckengröße für verschiedene Fischarten. Auch Fischtante hat einen sehr interessanten Artikel aus Händlersicht verfaßt, weshalb ich auch ein wenig Recherche dazu betreiben möchte.

Die Entwicklung der letzten Jahre war schon verblüffend. Hatte man früher einfache Regeln wie 1cm Fisch pro Liter, was von den meisten auch noch überboten wurde, weil einfach Becken modern waren, in denen man flächendeckend “Fisch” sah, ist heute das Gegenteil modern. In Foren traut man sich kaum noch zu sagen, dass man Schwerträger in 100cm Becken nicht für Tierquälerei hält usw. Die Hemmschwelle ist hier doch eine sehr individuelle. Mir persönlich gefallen die “Nanocubes” optisch sehr gut, als Fischbecken aber nicht. Ich glaube aber, dass man in ein 120 Liter Becken doch einiges reinbringt, was nicht mal vom Tierschutzgesetz erlaubt wäre.

Tierschutzgesetz

Aber bleiben wir gleich mal beim Tierschutzgesetz. In Österreich haben wir seit einigen Jahren ein sehr gutes Tierschutzgesetz, auf das man auch stolz sein kann. (Das ist mir erst richtig bewußt geworden, als ich das letzte mal in einer italienischen Tierhandlung war.) Auch die Idee keine Pauschalregeln (cm Fisch/Liter etc.) anzugeben, sondern die Arten nach Verhalten und Revierbedarf getrennt zu bewerten ist auf jeden Fall positiv. Hier einige Beispiele:

Mosaikfadenfisch min. 120cm Beckenlänge

küssender Gurami  – 150cm

Frontosa  – mehr als 200cm

Weiters sind dann noch ph Bereiche, Temperatur, Härte, Einrichtung usw. einzuhalten. Die meisten Angaben sind nachvollziehbar und schlüssig, es ist aber trotzdem ein Gesetz an das sich kaum einer hält. Hier kann man sich das gesamte Gesetz ansehen und feststellen, dass es schon ganz gut ist, dass private Haltung nicht kontrolliert wird.

Etwas befremdlich ist auch, dass man in ein 60cm zwar nur bestimmte Fische reingeben darf, davon allerdings so viele man will.

Zucht, Aufzucht, Selektion

Ist ein einzelnes Hobbybecken noch ganz gut nach obigen Kriterien durchführbar, wird es bei Zucht, Selektion, Aufzucht etc. erst richtig schwierig. Die Tatsache, dass sich manche Fische auch im Gurkenglas vermehren ist wohl kein Freibrief sie auch darin zu halten. Andererseits halte ich es schon für möglich einen Fisch auch mal in einem relativ kleinen Zucht- oder Aufzuchtbecken zu halten. Tierschutz in Ehren, aber wenn alle Tiere immer das 20 fache ihrer Körperlänge als Auslauf bräuchten, dann wäre es mit Tierhaltung bald Schluß. Während man einem 4kg Hasen (der in Intelligenz und Entwicklung doch einem Fisch um ein paar Millionen Jahre voraus ist) es zumuten kann ständig in einem vollgekacktem 100cm Käfig zu sitzen, scheint dies für Mosaikfadenfische undenkbar.

Was tun ?

Man kann also Fausregeln wie 1cm Fisch/Liter hernehmen, was natürlich völliger Schwachsinn ist, man kann in Foren etc. suchen und wird darin auch einen Wert finden der einem paßt, weil man jeden Wert findet. Da scheint doch ein Blick in die Tierhaltungsverordnung noch der beste und objektivste Weg zu sein. Für ein Hobbybecken ist das auch in Ordnung, will man aber züchten etc. wird man wohl seinen eigenen Mittelweg finden müssen. Wer das natürliche Verhalten seiner Pfleglinge kennt und immer wieder mal einen kritischen Blick darauf wirft, wird auch Gefühl dafür entwickeln.

Für Hobbytierhaltung sollte die Zufriedenheit und Gesundheit der Tiere an erster Stelle stehen. Die Tiere danken es mit interessantem Verhalten, Farbenpracht usw. Jeder Aquarianer wird die Tierhaltungsverordnung in dem einen oder anderen Punkt nicht einhalten können, man sollte aber trotzdem darauf achten, dass die Haltung vertretbar ist. Hier werden wohl die größten Sünden von Anfängern begangen, die mal ein Becken “bunter Zirkus” einrichten und alles zusammenwürfeln, was ihnen so gefällt. Und genau hier sollten die Händler ansetzen. Besonders der Verkauf von manchen Arten an jeden Kunden verwundert mich. Ein Minihai, eine Prachtschmerle oder ein superagressiver Malawibarsch ohne entsprechende Aufklärung ist einfach nicht ok, passiert aber täglich

Nanobecken mit Fischen find ich persönlich vertretbar (30 Liter und die richtigen Fische vorausgesetzt.) Ein kleiner 10 Liter Cube mit Kardinälen wie schon gesehen ist aber wohl der Irrsinn.


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Ein Kommentar zu “Mindestbeckengröße”

  1. Fischtanteon 20 Dez 2008 at 21:48

    Sehr guter Artikel. In vielen Punkten schießt das – an sich gute – österreichische Tierschutzgesetz allerdings über das Ziel hinaus, z.B. wenn es dauerhafte Haltung von Goldfischen in Aquarien verbietet. Dabei sind gewisse Goldfischformen ja über Jahrhunderte an künstliche Lebensräume angepasst worden (zuerst Zierteich, Keramikbottich, später Aquarium) und sie würden mitteleuropäische Winter im Freiland gar nicht überdauern können. das Gesetz hat einige Schwachstellen, die auf jeden Fall überarbeitet werden müßten. Außerdem sollte es zumindest gelegentlich auch exekutiert werden, gerade z.B. bei Aquarien im öffentlichen Raum, die ja auh eine gewisse Vorbildwirkung haben. In dem Laden, in die ich arbeite, bestücken wir zum Beispiel Nanocubes oder 54Liter-Sets, welche den Kunden als Schauobjekte mit Vorbildwirkung dienen sollen, nur mit passenden Arten, z.B. Garnelen. Immer wieder kommen Kunden, die berichten, sie hätten in anderen Geschäften z.B. Fische in 20Liter-Nanosets gesehen – ich finde das sehr besorgniserregend, da es sehr schwer ist den Leuten dann klarzumachen, daß diese Form der Präsentation eigentlich gar nicht legal ist.

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